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Wer muss Strom und Erdgas anmelden – Hausverwaltung, Mieter*in oder Vermieter*in?

Aktualisiert am 30.10.2026

Als Mieter*in sind Sie selbst dafür verantwortlich, Strom und Erdgas anzumelden.

Sie wissen nicht, wie man Strom und/oder Erdgas richtig anmeldet? Kein Problem – wir haben alle Informationen übersichtlich für Sie zusammengefasst: Strom/Erdgas anmelden. 

Wichtig bei einem Umzug: Bitte beachten Sie beim An- und Abmelden die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Noch besser wär’s, Sie geben uns 4 Wochen im Voraus Bescheid.  

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